Der Reinigungsanbieter - Blog:

Kein Mindestlohn mehr


Bei den Gebäudereinigern läuft Ende September die gesetzlich gestützte Absicherung des Mindestlohns aus. Hunderttausende Arbeitnehmer verlieren deshalb den Schutz durch Mindestlöhne.


Derzeit müssen die Unternehmen in der Gebäudereinigung einen Mindestlohn von 8,15 Euro im Westen und 6,58 Euro im Osten zahlen. Ende September läuft der Tarifvertrag aus. Bis heute zeichnet sich keine Einigung zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern auf ein Nachfolgeabkommen ab. Damit läuft die Verordnung aus, die den Mindestlohn für alle Arbeitgeber verbindlich vorschreibt. Sie wirkt nicht nach.


Anders als Tarifverträge, die weiter gelten, bis neue vereinbart werden, entfällt die Mindestlohn-Verordnung ersatzlos. Erst wenn die Tarifparteien einen neuen Mindestlohn vereinbart haben, können sie in einem neuen Verfahren die Allgemeinverbindlichkeit beantragen.



Hinweis/e: Das Unternehmen „Gebäudereinigung Benz“ ist Bestandteil des Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen „Gebäudeservice Stefan Benz“ mit Hauptsitz in Trier.